Leistungsbausteine
KFZ-Haftpflicht
PflichtPflichtversicherung für Schäden an anderen Verkehrsteilnehmern
Teilkasko
Glasschäden, Elementarschäden, Einbruchdiebstahl, Brand, Wildschäden
Vollkasko
Alle Teilkasko-Leistungen + Vandalismus, selbst verursachte Unfälle
Schutzbrief
Pannenhilfe, Abschleppdienst, Übernachtungskosten, Mietwagen
Fahrerschutz
Personenschäden des Fahrers bei selbstverschuldeten Unfällen
GAP-Deckung
Differenz bei Totalschaden zwischen Wiederbeschaffungs- und Leasingwert
Haftpflicht vs. Kasko
KFZ-Haftpflicht (Pflicht)
Zahlt Schäden, die du anderen Verkehrsteilnehmern zufügst. Dein eigenes Fahrzeug ist nicht geschützt.
Kontrahierungszwang:
Versicherer müssen Anträge mit gesetzlicher Mindestdeckung annehmen.
Teil- & Vollkasko (Optional)
Teilkasko: Glasschäden, Elementarschäden, Einbruchdiebstahl, Brand, Wildschäden.
Vollkasko: Alles aus Teilkasko + Vandalismus, selbst verursachte Unfälle, Fahrerflucht durch Unbekannte.
Wichtige Klauseln
Neupreis- bzw. Kaufpreisentschädigung
Bei Neuwagen: 12–24 Monate nach Erstzulassung
Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse)
Bestimmt deinen Beitragssatz – je länger schadenfrei, desto günstiger
Deckungssumme
Mind. 100 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Tierbiss + Folgeschäden
Mind. 3.000 € für Folgeschäden
Grobe Fahrlässigkeit
Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit
Werkstattbindung
Prämiennachlass bei Partnerwerkstätten
Auslandsschutz
Wichtig für häufige Auslandsfahrten
Welche Ersteinstufungen sind möglich?
Je nach Lebenssituation gibt es verschiedene Wege, von Anfang an eine bessere SF-Klasse zu erhalten.
Zweitwagenregelung
Sofern auf dich bereits ein Fahrzeug versichert ist, vergeben die Versicherer für ein zweites, erstmalig neu hinzukommendes Fahrzeug einen freiwillig eingeräumten Rabatt in Form einer Sondereinstufung der SF-Klasse.
Führerscheinregelung
Fahranfänger haben keinen Schadenfreiheitsrabatt, sofern noch kein Fahrzeug auf sich selbst versichert war. Je nach Dauer des Führerscheinbesitzes ist eine Bessereinstufung in der SF-Klasse möglich.
Ehegatten- / Partnerregelung
Ein neu hinzukommendes Fahrzeug kann auch auf den Partner versichert werden. Dadurch kann durch die Ehegatten-/Partnerregelung eine bessere Einstufung erreicht werden, sofern bereits ein Fahrzeug versichert ist.
Eltern-Kind-Regelung
Hat ein Elternteil bereits ein Fahrzeug in einer Schadenfreiheitsklasse versichert, so kann für das fahrende Kind eine Besserstufung über eine Sondereinstufung in der SF-Klasse ermöglicht werden.
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