Die Krankentagegeldversicherung leistet im Fall einer längeren Arbeitsunfähigkeit einen vorher vereinbarten Tagessatz und sichert somit einen Verdienstausfall ab.
Wichtige Klauseln
Wiedereingliederungshilfe
Der Versicherer zahlt das KTG auch während Wiedereingliederungsmaßnahmen (zeitlich begrenzt).
Kündigungsrechtverzicht
Der Versicherer verzichtet auf sein Kündigungsrecht in den ersten 3 Jahren bei GKV-Versicherten.
Tarife mit Altersrückstellungen
Beitrag bleibt langfristig stabil – empfohlen für dauerhafte Absicherung.
Tarife ohne Altersrückstellungen
Günstiger zu Beginn, aber Beitragssprünge alle 5 Jahre.
Tarife mit und ohne Altersrückstellungen
Mit Altersrückstellungen (empfohlen)
Beitrag bleibt bei aktuellen Bedingungen langfristig konstant. Zu Beginn höhere Beiträge, dafür Rücklagen für später.
Ohne Altersrückstellungen
Günstiger zu Beginn, aber Beitragssprünge alle 5 Jahre.
Risiko: Vertrag wird im Alter zu teuer und Kunde kündigt – gerade dann, wenn der Schutz wichtiger wird.
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