Was macht die DU-Versicherung besonders?
Die DU-Versicherung ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer speziellen Dienstunfähigkeitsklausel. Der entscheidende Vorteil: Bei einer echten DU-Klausel reicht die Ruhestandsversetzung als Leistungsnachweis.
Wichtig: Man kann dienstunfähig sein, ohne berufsunfähig zu sein. Umgekehrt gilt: Wer berufsunfähig ist, ist automatisch auch dienstunfähig.
Die verschiedenen DU-Klauseln
Echte DU-Klausel
Im Leistungsfall reichen die Ruhestandsversetzung und ein amtsärztliches Zeugnis. Der Versicherer prüft nicht extra.
Unechte DU-Klausel
Zusätzlich zur Ruhestandsversetzung muss die DU separat nachgewiesen werden – weniger vorteilhaft.
Vollständige DU-Klausel
Integriert Beamte auf Lebenszeit (BaL), auf Probe (BaP) UND auf Widerruf (BaW).
Je nach Beamtenstatus
| Status | Situation bei DU | Empfehlung |
|---|---|---|
| Beamte auf Lebenszeit (BaL) | Höhere staatliche Ansprüche, werden in den Ruhestand versetzt | Echte + vollständige DU-Klausel |
| Beamte auf Probe (BaP) | Geringere Ansprüche, werden bei DU entlassen | Evtl. 2-DU-Modell sinnvoll |
| Beamte auf Widerruf (BaW) | Ähnlich wie BaP, kaum staatliche Absicherung | Unbedingt vollständige Klausel |
Spezielle Dienstunfähigkeit (Polizei, Feuerwehr, JVA)
Für den uniformierten Dienst gibt es die "spezielle DU-Klausel". Sie leistet, wenn du die besonderen Anforderungen (z.B. Waffengebrauch) nicht mehr erfüllst – auch wenn du noch in den Innendienst versetzt werden könntest. Für BaP und BaW im Polizeidienst besonders wichtig!
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