Tritt Behandlungsbedarf während einer Reise auf, übernimmt die Auslandskrankenversicherung die Kosten für eine Behandlung oder ggf. einen Rücktransport.
Wichtig: In diesem Leitfaden geht es um Auslandskrankenversicherung für eine Reise und nicht für einen dauerhaften Auslandsaufenthalt.

